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ABE spiegel   von :  ( djnypiad )
 
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djnypiad

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1 / 6

BeitragVerfasst am: 20.04.2008 - 18:57 / Post Nr. 13746     Titel: ABE spiegel Antworten mit Zitat

huhu
hab auf meinem golf 2 19E die m3 spiegel drauf und nun will der tüv trotz E-Nummer ne abe etc dafür sehn! kann mir da jmd weiter helfen?!?

daten!
01 5833 E11 sind die zahlen die auf dem spiegel zu finden sind!
thx


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weil es ist wie es sein soll,
wird es auch so kommen, wie es keiner erwartet hat.

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Verfasst am: 20.04.2008 - 18:57 / Post Nr. 0     

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Odin
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BeitragVerfasst am: 20.04.2008 - 22:03 / Post Nr. 13748      Antworten mit Zitat

Infos zum E-Prüfzeichen

Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR
Für Dich heisst das, Dein TÜVler braucht Teile mit E-Prüfzeichen gar nicht einzutragen, deswegen heisst ja eintragungsfrei!

Also, der Tüv braucht eine bescheinigung, das es sich um Spiegel für dein Auto handelt, habe das auch erst beim Googlen erfahren,
ich dachte immer das es mit dem "E" Prüfzeichen erledigt wäre....


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djnypiad

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BeitragVerfasst am: 21.04.2008 - 18:46 / Post Nr. 13751     Titel: abe etc Antworten mit Zitat

hey das hört sich doch schon mal richtig klasse an!
nur kommt jetzt für mich das problem wo ich so ein schrifftstück herbekommen kann!
auf der hp von jom heißt es nur das sie in der stvzo zugelassen sind mehr nicht!


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weil es ist wie es sein soll,
wird es auch so kommen, wie es keiner erwartet hat.

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Opeltreter
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BeitragVerfasst am: 21.04.2008 - 19:32 / Post Nr. 13756      Antworten mit Zitat

frage doch mal direkt beim bmw-händler nach. die können dir bestimmt weiterhelfen.


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burn rubber, not your soul

die sprache ist die quelle aller missverständnisse

http://holy-war.net/?ref=2600010928-12DEHW&lang=de

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Markus W201

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BeitragVerfasst am: 21.04.2008 - 20:35 / Post Nr. 13757      Antworten mit Zitat

Also ich hab das gefunden.


EG-/EWG-Betriebserlaubnis (erkennbar durch das E-Prüfzeichen am Bauteil) -->

Keine weiteren Verpflichtungen. Wenn das Bauteil für das Fahrzeugmodell vorgesehen und geprüft worden ist, kann es einfach angebaut werden. Es gibt keine Anbauabnahmeverpflichtung und eben auch keine Mitführpflicht von Bescheinigungen und Papieren. Das Prüfzeichen ist ausreichend.


Und selbst wenn soll der TÜV Heini sich nicht so dämlich anstellen, da schaut er einmal in sein schlauen PC nach der E Nummer und schon hat er den verwendungszweck

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djnypiad

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BeitragVerfasst am: 07.05.2008 - 12:58 / Post Nr. 13925     Titel: lösung Antworten mit Zitat

so ich löse mal das rätsel!
mein wagen hat jetzt tüv und das mit den spiegel! das e prüfzeichen besagt nur das es geprüft wurde allerdings nicht in welchem land und für welches objekt ( auto, fahrrad, haus etc ) allerdings kann der prüfer halt bei kba anfragen oder halt mit logischem überlegen schon erkennen das es sich wie bei mir um einen außenspiegel handelt!

allerdings gab es bei mir nur anfangs probleme weil der prüfer das e prüfzeichen nicht gefunden hat ..... ( kein kommentar ) :P

trotzdem danke fürs helfen!


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