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Kein TÜV   von :  ( CARismaOPA )
 
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CARismaOPA

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1 / 15

BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 10:25 / Post Nr. 21266     Titel: Kein TÜV Antworten mit Zitat

Ein bekannter von mir war gestern beim TÜV!

Er hat die Plakette nicht bekommen, weil....... (und jetzt haltet euch fest).... der Heckscheibenwischer gefehlt hat!

H A L L O !!!

Er fährt einen Golf 3 mit einer gecleanten Heckklappe, also ohne Logo, Schriftzug, Wischer und Nummernschild (sitzt in der Heckschürze)!

Ich frage mich, was geht denn jetzt ab?
Soll ich mir jetzt den "fehlenden Heckwischer" auch noch Eintragen lassen oder mir eine Heckklappe, mit Wischer, extra für den TÜV in die Ecke legen?

Man man, es wird immer schlimmer hier in Germany!


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Verfasst am: 24.03.2009 - 10:25 / Post Nr. 0     

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DJ-Furgy
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2 / 15

BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 13:47 / Post Nr. 21273      Antworten mit Zitat

Ähm es gibt doch auch schon zahlreiche Neuwagen ohne Heckscheibenwischer, bekommen die dann auch kein TÜY mehr, wenn sie hin müssen??? Das ist echt Deutschland...tzzz

Mlg Furgy


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ColdVento
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3 / 15

BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 13:55 / Post Nr. 21278      Antworten mit Zitat

Mist dann muss ich meinen Vento wohl schweren Herzens verkaufen.... der wurde ohne Heckwischer ausgeliefert Sad

Das ist bestimmt ein ganz ätzender Prüfer gewesen...

Denn eigentlich heißt es ja, alle am Auto angebrachten Einrichtungen müssen intakt sein.. aber die ist doch nicht mehr angebracht..... Völliger mumpitz..... Ich würde woanders hinfahren.

Bei meinem Winterkombi ist der Wischermotor im A...... gewesen. also schnell zum TÜV den ganzen Wischer ausgebaut.. Blindstopfen rein und keiner hat was gesagt...


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Toleranz????? Ich hab nicht für alles Zeit!!!!!!

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Markus W201

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 14:01 / Post Nr. 21279      Antworten mit Zitat

Zitat: ColdVento hat Folgendes geschrieben:


Bei meinem Winterkombi ist der Wischermotor im A...... gewesen. also schnell zum TÜV den ganzen Wischer ausgebaut.. Blindstopfen rein und keiner hat was gesagt...


Und genauso ist es in Ordnung und OK

Gibt also zwei Sachen.

-Entweder dein Bekannter hat nur den Wicher ab und Motor un Co noch dran, somit ist der Prüfer im Recht.

-Ist aber wirklich alles weg (Wischarm, Motor) so ist der TÜV Prüfer im unrecht, also einfach mal beschwerde einreichen.

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CARismaOPA

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5 / 15

BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 16:59 / Post Nr. 21291      Antworten mit Zitat

Und es geht weiter!

Der Prüfer hat vollkommen Recht! In den neuen Prüfbestimmungen vom TÜV wird nach Fahrzeugidentnummer geprüft, d.h. der Prüfer lässt sich den Schein geben um die Nummer in seinen Rechner einzutragen. Da steht dann welche Teile in und an diesem Modell verbaut wurden und danach wird geprüft! Wenn man also ein Fahrzeug hat das Serienmäßig mit Heckwischer ausgeliefert wurde, muß man zum TÜV Termin auch einen funktionstüchtigen Heckscheibenwischer haben.
Es sei denn, man war vorher beim TÜV und hat sich den "fehlenden Heckscheibenwischer" eintragen (bzw. austragen) lassen.
Das geschieht aber auch nur, wenn das Fahrzeug Serienmäßig mit 2 Außenspiegeln ausgestattet ist (haben ja mittlerweile eigentlich alle "neueren" Auto`s), sonst schickt einen der Prüfer wieder vom Hof und man muß dann eines von beiden eintragen lassen!

Ende der Geschichte:
Der Bekannte war heute bei einer anderen TÜV Station und hat sich den Heckscheibenwischer austragen lassen. Nun fährt er morgen zu seinem "alten" Prüfer und lässt den TÜV machen!
Ich halte euch auf dem Laufenden!

Gruß CARismaOPA


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columbo

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 17:30 / Post Nr. 21298      Antworten mit Zitat

Zitat: Markus W201 hat Folgendes geschrieben:




Und genauso ist es in Ordnung und OK

Gibt also zwei Sachen.

-Entweder dein Bekannter hat nur den Wischer ab und Motor und Co noch dran, somit ist der Prüfer im Recht.

-Ist aber wirklich alles weg (Wischarm, Motor) so ist der TÜV Prüfer im unrecht, also einfach mal Beschwerde einreichen.


Jipp, wenn etwas, wenn auch nur in Teilen noch vorhanden ist, muß es auch funktionieren.


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columbo

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 17:36 / Post Nr. 21300      Antworten mit Zitat

Zitat: CARismaOPA hat Folgendes geschrieben:
Und es geht weiter!

Der Prüfer hat vollkommen Recht! In den neuen Prüfbestimmungen vom TÜV wird nach Fahrzeugidentnummer geprüft, d.h. der Prüfer lässt sich den Schein geben um die Nummer in seinen Rechner einzutragen. Da steht dann welche Teile in und an diesem Modell verbaut wurden und danach wird geprüft! Wenn man also ein Fahrzeug hat das Serienmäßig mit Heckwischer ausgeliefert wurde, muß man zum TÜV Termin auch einen funktionstüchtigen Heckscheibenwischer haben.
Es sei denn, man war vorher beim TÜV und hat sich den "fehlenden Heckscheibenwischer" eintragen (bzw. austragen) lassen.
Das geschieht aber auch nur, wenn das Fahrzeug Serienmäßig mit 2 Außenspiegeln ausgestattet ist (haben ja mittlerweile eigentlich alle "neueren" Auto`s), sonst schickt einen der Prüfer wieder vom Hof und man muß dann eines von beiden eintragen lassen!

Ende der Geschichte:
Der Bekannte war heute bei einer anderen TÜV Station und hat sich den Heckscheibenwischer austragen lassen. Nun fährt er morgen zu seinem "alten" Prüfer und lässt den TÜV machen!
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Gruß CARismaOPA


Das war mir neu, hatte bei meinem Octi auch keinen Wischer mehr, obwohl er im Ursprung vorhanden war. Das hat den Prüfer aber nicht gejuckt. Naja, da ändert sich ja auch reglmäßig was zu Prüfen ist, vorallem wie.


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C_M

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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 18:14 / Post Nr. 21303      Antworten mit Zitat

Es gibt halz hier und da Vorschriftengeile Typen sei es bei der Polizei, beim Amt beim Tüv etc... aber die Regelung ist nicht neu, die gibt es schon min. seit 2004.


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BeitragVerfasst am: 24.03.2009 - 18:19 / Post Nr. 21305      Antworten mit Zitat

Was das denn für ne scheiße... Jetzt muss ich zum TÜV und mein Heckscheibenwischer austragen lassen oder wie!??? Man man man... Die kommen auf immer mehr scheiße die eingetragen werden müssen!!!

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jettadeluxe
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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 - 18:30 / Post Nr. 21342      Antworten mit Zitat

Wie C_M schon geschrieben hat, ist die Regelung nicht neu.

Ein Kollege von mir hat das Thema vor 3 Jahren auch schon durch mit seinem polo.

Es ist nun mal so, dass man alles, was von der Serie abweicht, eintragen lassen muss und fertig. Das gilt nicht nur für Sachen, die man EINbaut, sondern acuh für welche die man AUSbaut. Wenn ihr z.B. eure Rückbank dauerhaft rauswerft, müssen die Sitzplätze gestrichenwerden.

Hier jetzt großartig rumzulamentieren bringt nichts Evil or Very Mad


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Die Deutsche Rechtschreibung ist Freeware,
sprich, du kannst sie kostenlos nutzen. Allerdings ist sie nicht Open Source,
d.h. du darfst sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen.

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Tini Wini

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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 - 19:05 / Post Nr. 21345      Antworten mit Zitat

Krass.. was denn das bitte für´n Streß!?
Bin mal gespannt.. wie´s nun ausgeht Smile

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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 - 19:21 / Post Nr. 21350      Antworten mit Zitat

Also mir is sowas auch neu, hatte ma mit nem KFZ-Meister von Honda gesprochen, zweks Rücksitzbank ausbauen und der meinte zu mir nur das alles was am und im Auto is muss funktionstüchtig sein, also wenn ich die Rücksitzbank rauwerf müssen die Gurte auf jedenfall weg so das da keiner mehr sitzen könne und dann bräuchte ich das nich umtragen in den Papieren. Das das nu tatsächlich doch sein muss is ja ma echt gut zu wissen, dann kann ich mich ja schonmal drauf vorbereiten und dem vorbeugen Wink


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CARismaOPA

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BeitragVerfasst am: 25.03.2009 - 19:44 / Post Nr. 21353      Antworten mit Zitat

Heute hat er dann doch die Plakette bekommen!
Mußte zwar die 10€ nachprüfungsgebühr da lassen, aber er hat sie!

Man man, dann sollte ich ja mit meinem kleinen auch nochmal hin und 3 Sitze sowie Heckwischer austragen lassen!
Mach ich dann im April!


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Markus W201

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BeitragVerfasst am: 26.03.2009 - 10:24 / Post Nr. 21378      Antworten mit Zitat

Also sitze mußt du auf jedenfall austragen lassen

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BeitragVerfasst am: 26.03.2009 - 12:10 / Post Nr. 21388      Antworten mit Zitat

Zitat: jettadeluxe hat Folgendes geschrieben:
Wie C_M schon geschrieben hat, ist die Regelung nicht neu.

Ein Kollege von mir hat das Thema vor 3 Jahren auch schon durch mit seinem polo.

Es ist nun mal so, dass man alles, was von der Serie abweicht, eintragen lassen muss und fertig. Das gilt nicht nur für Sachen, die man EINbaut, sondern acuh für welche die man AUSbaut. Wenn ihr z.B. eure Rückbank dauerhaft rauswerft, müssen die Sitzplätze gestrichenwerden.

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Es geht ja auch nicht darum, sich auszuheulen, nur scheint es manchmal so, ob die Prüfer "unterschiedliche Vorschriften" haben. Sprich der eine macht keinen Stress, während der andere sich an Kleinigkeiten aufhängt. Habe bei meinem ehemaligen Octi Kombi auch keinen Heckwischer gehabt, und beim letzten TÜV vor ca. 1 Jahr war das gar kein Problem. Was mich nur dann aufregt, ist wenn bei gleicher Vorraussetzung ein anderer Prüfer die Plakette verweigert. Soll jetzt keiner sagen, das es vielleicht ja auch Modelle des Octi Kombi gab, die in Serie keinen Heckwischer hatten und der Prüfer davon ausging, das es sich um ein solches Modell handelt. Evil or Very Mad


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