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18 punkte in flensburg?!?!?!   von :  ( djnypiad )
 
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djnypiad

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1 / 17

BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 11:18 / Post Nr. 29494     Titel: 18 punkte in flensburg?!?!?! Antworten mit Zitat

heyho
ich hab gestern abend nen alten bekannten wieder getroffen der mir was für mich ganz neues erzählt hat.....

und zwar ->
wer sich bei einem illegalen straßen rennen aufhält soll seit kurzem dafür 18punkte und 2400€ bussgeld bekommen....
hier dreht es sich um die leute die am rand stehen ....

ich finds ziemlich übertrieben und da ich noch nichts im web finden konnte was das gegenteil besagt wollt ich mal hören ob jmd hier feste beweise dafür oder dagegen hat.....


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Verfasst am: 31.10.2009 - 11:18 / Post Nr. 0     

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2 / 17

BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 12:04 / Post Nr. 29495      Antworten mit Zitat

Das halte ich für Schwachsinn

die Leute die da neben stehen bekommen bei uns nenn Platzverweis und Ende

was ich gehört habe das Organisatoren/Veranstallter von Ille. Rennen hart bestraft werden. Aus dem Netz

Führerscheinentzug und MPU für illegale Straßenrennen

Mit neuen, ab dem 1. Februar geltenden Änderungen bei der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderen straßenrechtlichen Vorschriften haben Polizei und Gerichte nunmehr schärfere Sanktionsmittel gegen Verkehrsrowdys und Teilnehmer an illegalen Straßenrennen in die Hand bekommen, wie der **** berichtet.

Gefährliche Raser können jetzt leichter als bisher zur gefürchteten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verdonnert werden. Nicht erst nach begangenen Straftaten, sondern schon bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften soll laut Staatssekretär **** vom bayerischen Innenministerium „die charakterliche Eignung eines Kraftfahrers umgehend überprüft werden“ können. Die Hürden für einen Führerscheinentzug wurden als Warnung an unbelehrbare Verkehrsrowdys auf Initiative Bayerns deutlich gesenkt. Für verschärfte Maßnahmen war es nach Auffassung des **** höchste Zeit.

Erst vor wenigen Wochen war es in München bei einem verbotenen Straßenrennen zu einem tödlichen Unfall gekommen. Filme wie „The Fast and The Furious“ und dessen Fortsetzung „2 Fast, 2 Furious “ verherrlichen illegale Straßenrennen als „Action bis zum Anschlag“.
Jugendliche Auto- und Motorradfahrer können oft nicht erkennen, ob es sich lediglich um spannende Fiktion und Kinotricks handelt. Anschauungsmaterial für Verkehrsbrutalos, die den letzten Kick suchen, liefert das Internet:
Nach Eingabe des Begriffs „illegale Straßenrennen“ spucken Suchmaschinen Bezugsquellen für Privatvideos aus, die bei verbotenen Straßenrennen gedreht wurden. Einige von ihnen liefern Life-Unfälle als Zugabe. Mitschnitte von
kriminellen Flucht- und Verfolgungsjagden mit der Polizei und harte Actionstreifen mit Titeln wie „Die Reifen durchdrehen lassen, bis sie brennen“ können für Raser, Drängler und Rechtsüberholer auf unseren Straßen ein gefährliches Stimulans sein. Polizei und Gerichte müssen, so die Forderung des ****, mit noch mehr Kontrollen und notfalls durch Entzug der Fahrerlaubnis die neuen Sanktionsmöglichkeiten gegen rücksichtslose
Verkehrsrowdys voll ausschöpfen.

Strafen :
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,


und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

So siehts im Moment aus .


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Du brauchst keine Angst vor mir haben nur vor meinen

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3 / 17

BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 12:07 / Post Nr. 29496      Antworten mit Zitat

Wer son Mist glaubt hat selber Schuld...........

Wie soll das denn gehen ??
18 Punkte ist der Grenzwert zur letzten Ahndung und beinhaltet vom Gesetzgeber das ansammeln der Punkte, diese Punktzahl für ein Einzeldelikt zu erhalten ist schon daraus resultierend UNMÖGLICH und würde sich auch mit keinem Gesetz decken.

18 Punkte auf einen Schlag würde das komplette Punktesystem unwirksam machen.

Wer dann 2 Mal in kurzer Folge erwischt wird hat dann 36 Punkte und erhält die Todesstrafe oder was Grübel



Gruß

Red Benz


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BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 12:32 / Post Nr. 29497      Antworten mit Zitat

da ich das ganze ja auch nicht wirklich glauben kann hab ich ja hier mal gefragt.....

für mich kommt noch dazu dass man ja die möglichkeit haben sollte zu beweisen dass man sich auch besern kann also ohne solche aktionen zu leben...


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BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 17:01 / Post Nr. 29500      Antworten mit Zitat

also vor kurzem hat mich ein netter polizist angehalten nach den night cruisen und hat mir mal so den strafen katerlog erzählt was wieviel kostet wenn man was macht und nur fürs zugucken sprich stehn und nix machen bekommt man nur ein platzverweis zumal sind bei den rennen auch viele ohne auto bzw beifahrer wäre schwachsinn denen auch punkte aufm hals zu drücken und es wäre glaub ich zuviel aufwand alles einzufangen damit die punkte bekommen wie gestern stellen sich in die mitte und lassen alle wegfahren nicht mal platzverweis und das den ganzen abend keinen obwohl sie recht schnell leider immer zur stelle waren

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djnypiad

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BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 17:20 / Post Nr. 29501      Antworten mit Zitat

uns haben sie auch vor ca 6 oder 7 wochen mal zu fassen bekommen und wir haben auch nur einen platzverweis bekommen ....

stimmt gestern waren die jungs wirklich überall ;(

also wird der typ dann wohl versucht haben mir einen bullen auf zu binden :P


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BeitragVerfasst am: 31.10.2009 - 18:12 / Post Nr. 29503      Antworten mit Zitat

davon ist stärkstens auszugehen


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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 00:37 / Post Nr. 29509      Antworten mit Zitat

Ich habe noch mal was gefunden was auch recht interessant ist,
hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun erschien mir aber Wert es hier zu Veröffentlichen.
Razz


Eine MPU droht generell erst bei 18 Punkten in Flensburg

von http://www.straffrei-mobil.de

(prcenter.de) (Düsseldorf/Frankfurt, 29. Oktober 2009) Nach dem Flensburger Punktesystem ist es erst ab 18 Punkten gerechtfertigt, eine Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen. Konsequenz ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann erst nach sechs Monaten und einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erteilt werden. Vor dem Erreichen von 18 Punkten gibt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) der Fahrerlaubnisbehörde zwar die Möglichkeit, ungeeignete Fahrer von der Verkehrsteilnahme auszuschließen oder Eignungszweifel durch die Anordnung einer MPU zu klären. Dies gilt jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen. Wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz klargestellt hat, ergibt sich aus der Existenz des Punktesystems, dass der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat, dass Fahrer mit einem erheblichen „Sündenregister“ am Straßenverkehr teilnehmen. Die Entziehung vor 18 Punkten ist daher nicht bereits deswegen zulässig, weil der Betroffene mehrfach erheblich gegen Verkehrsvorschriften verstoßen hat. Darauf weist das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de hin.

Die Koblenzer Verwaltungsrichter betonen, dass das Punktesystem gegenüber der MPU-Anordnung vorrangig ist, sofern die Verkehrsverstöße nicht für eine außergewöhnliche Rücksichtslosigkeit oder eine besondere Aggressivität sprechen, bei der gleichzeitig die konkrete Gefährdung anderer in Kauf genommen wird (Az.: 10 B l0387/09.OVG).

Das StVG stuft nur den Verkehrsteilnehmer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ein, der nach dem Punktesystem mit registrierten Verstößen 18 Punkte erreicht hat. Die Richter stellen klar, dass die Behörde zwar ein Wahlrecht hat, wonach sie bei Eignungszweifeln auf Basis der in Flensburg erfassten Verstöße entweder auf die Instrumente des Punktesystems zurückgreift oder die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen erwiesener Nichteignung nach den Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) anordnet. Letztere erlaubt die MPU zur Klärung von Eignungszweifeln, die sich bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen des Fahrerlaubnisinhabers ergeben. Wählt die Behörde allerdings die Maßnahme der MPU-Anordnung außerhalb des Punktesystems, muss es sich schon um einen besonders gelagerten Ausnahmefall handeln, der sich erheblich vom Normalfall sonstiger notorischer Verkehrssünder abhebt. Als Beispiele nennen die Richter illegale Straßenrennen, eine Vielzahl jeweils gleichgelagerter Verstöße, die in kurzer zeitlicher Abfolge im Verkehrszentralregister eingetragen werden, oder Fälle, in denen sich aus den Begleitumständen ergibt, dass es sich um einen unverbesserlichen Raser handelt.

Das Urteil hilft damit vor allem denjenigen Punktesündern, die wegen normaler Verkehrszuwiderhandlungen eine MPU machen sollen, obwohl sie noch keine 18 Punkte erreicht haben. Die Entscheidung des OVG Koblenz macht deutlich, dass eine solche Anordnung ein absoluter Ausnahmefall sein muss und dass die mit Punkten bewehrten Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen sollen.



Dieser Auszug dürfte auch so einige Klarheiten bringen


Gruß

Red Benz


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9 / 17

BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 18:24 / Post Nr. 29517      Antworten mit Zitat

Zitat: Red-Benz hat Folgendes geschrieben:

Wie soll das denn gehen ??
18 Punkte ist der Grenzwert zur letzten Ahndung und beinhaltet vom Gesetzgeber das ansammeln der Punkte, diese Punktzahl für ein Einzeldelikt zu erhalten ist schon daraus resultierend UNMÖGLICH und würde sich auch mit keinem Gesetz decken.

18 Punkte auf einen Schlag würde das komplette Punktesystem unwirksam machen.

Wer dann 2 Mal in kurzer Folge erwischt wird hat dann 36 Punkte und erhält die Todesstrafe oder was Grübel



Gruß

Red Benz


Wollt nur mal kurz eben was zu den 18 Punkten sagen. Werner, so ganz übertrieben kann das nicht sein, denn ich habe vor knapp 2 Jahren bei Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherung (sprich TÜV und AU waren abgelaufen) 23 Punkte bekommen, dazu knapp 1000 Euro Strafe und mein Lappen war klar sofort weg, aber sonst nichts, öhm und nen Fahrverbot, wie lang weiß ich nicht mehr. Das habe ich hier sogar noch schwarz auf weiß liegen. Naja, aber da ich kaum on bin derzeit, werde ich auch nicht so schnell wieder Antworten können.

Mlg Furgy


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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 18:43 / Post Nr. 29518      Antworten mit Zitat

Du hast ja nicht 23 Punkte für 1 Delikt bekommen sondern die Summe der Punkte aus allen Delikten ergab 23, das ist ein Grundlegender Unterschied.............

Du hast in deinem Fall mit allem in die Vollen gegriffen Razz Razz


Gruß

Red Benz


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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 18:43 / Post Nr. 29519      Antworten mit Zitat

Lach.. 23 is ja mal Jackpot....

Und hast den Lappen denn schon wieder??


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MissaPhoenix

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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 19:20 / Post Nr. 29521      Antworten mit Zitat

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe,
ist der Lappen dann ja schon zweimal
weggewesen oder immer noch weg ...
Man, man ... Alles unnötig!


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DJ-Furgy
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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 19:24 / Post Nr. 29522      Antworten mit Zitat

Zitat: MissaPhoenix hat Folgendes geschrieben:
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe,
ist der Lappen dann ja schon zweimal
weggewesen oder immer noch weg ...
Man, man ... Alles unnötig!


Wenn man es genau nimmt, ist mein Lappen bereits zum 4. mal weg. Aber ich hatte ihn immer wieder da. Und ein 5. mal folgt leider auch, da noch eine Sache offen steht, die bei meinem Anwalt liegt, aber langsam lerne auch ICH, dass das alles nicht hätte sein müssen und kranke Sachen kann man auch auf Legalem Weg machen wie 1/4 Meile oder abgesperrtem Parkplatz oder sonst wo und zum Gas geben gibt es Sonntag die Autobahn. Jopp das dazu..Und Werner, stimmt duhast recht, es waren 2 delikte und aus beiden stammen die 23 Punkte....

Mlg Furgy


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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 19:29 / Post Nr. 29524      Antworten mit Zitat

Fünfmal? Du müsstest doch den Führerschein
nie wieder in die Finger bekommen ...


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BeitragVerfasst am: 01.11.2009 - 19:55 / Post Nr. 29525      Antworten mit Zitat

Zitat: MissaPhoenix hat Folgendes geschrieben:
Fünfmal? Du müsstest doch den Führerschein
nie wieder in die Finger bekommen ...


Also derzeit bin ich beim viertem mal. Es waren immer verschiedene Sachen. Aber mein Führerschein können war ja nie der Grund. Fahren kann ich sehr gut, sogar wenn ich will nach den Vorschriften...naja,


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