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Asrael
Tuningschrauber


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Verfasst am: 27.11.2010 - 20:23 / Post Nr. 35893 Titel: Kraftfahrzeug Ankauf |
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Nabends liebe Gemeinde,
und zwar habe ich einmal ein paar rechtliche Fragen zum Autokauf.
Ich habe von jemanden ein Fahrzeug gekauft,Fahrzeug war nur auf dem derzeitigen Verkäufer auch angemeldet,da dieser jedoch mit seiner Frau in einer laufenden Scheidung lebt (Rosenkrieg)und diese den Fahrzeugbrief nicht rausrückt wollte ich Euch einmal fragen was man da noch machen kann.
Ein Schreiben wo ich die derzeitige Ehefrau nun Auffordere den Fahrzeugbrief sammt aller Unterlagen heraus zu geben habe ich bereits mit Einschreiben Rückschein abgeschickt.
Nachdem die derzeitige noch Ehefrau den Einschreibebrief erhalten hat,hat sie diesen an Ihren Anwalt weiter gereicht wobei der RA der Noch-Ehefrau an den RA des Verkäufers schreibt das ich mich in Zukunft an den Verkäufer (Noch-Ehemann) wenden soll-obwohl dieser garnicht den Brief hat.
Da dieser mit dieser Angelegenheit eigentlich garnichts mehr am Hut hat,rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeuges bin ich seit Kaufvertrag wollte ich euch einmal Fragen wie man hier nun weiterverfahren kann.
Falls noch wichtig es gibt einen Nachweiß das der Verkäufer bisheriger Eigentümer des Fahrzeuges war,zugelassen war das Fahrzeug bis vor 2 Jahren auf seinen Namen.
Danach wurde das Fahrzeug bis heute vorübergehend Stillgelegt,wobei ich anmerken muß Fahrzeug befindet sich in meinem Besitz-abgeholt mit Kurzzeitkennzeichen.
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GastWerber
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Verfasst am: 27.11.2010 - 20:23 / Post Nr. 0 |
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Red-Benz
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Verfasst am: 27.11.2010 - 20:47 / Post Nr. 35894 |
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Hi
Die Aussage des Anwalts ist richtig, Der Verkäufer und Halter ist für dich der Ansprechpartner und nicht seine Frau. Rechtlicher Besitzer eines Autos ist jedoch der der den Fahrzeugbrief in Händen hält und folglich hätte er ihn gar nicht verkaufen dürfen.
Er müsste von ihr den Fahrzeugbrief einklagen was aber im laufenden Scheidungsverfahren problematisch werden könnte, das Auto ist unabhängig der Zulassung Zugewinn während der Ehe und gehört rechtlich Beiden, zumindest könnte die Frau die Hälfte des erwirtschafteten Gewinns beanspruchen. Die Frau hätte also das Recht den Fahrzeugbrief bis zur endgültigen Klärung der Vermögensteilung einzubehalten.
Der Verkäufer muss gewusst haben das er ohne Brief den er ja nicht besitzt das Auto gar nicht hätte veräußern dürfen und ist verpflichtet entweder den Brief bei zu bringen oder das Auto zurück zu nehmen.
Seine Frau ist auf der rechtlich sicheren Seite und er hat die Arschkarte..............
Wenn du schlau bist forderst du ihn schriftlich ( Einschreiben mit Rückantwort ) auf innerhalb einer Frist von 2 Wochen entweder den Brief zu beschaffen oder die Kaufsumme zu erstatten und das Auto zurück zu nehmen.
Gegen die Frau zu klagen wäre aussichtslos weil sie erstens im Recht ist und zweitens erst nach vollzogener Scheidung auf Herausgabe des Briefes gedrungen werden könnte.
Gruß
Red Benz
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Asrael
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Verfasst am: 27.11.2010 - 21:06 / Post Nr. 35895 |
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Fahrzeug wurde gekauft für 50 Euro,es handelt sich hier um einen Golf2 bei dem noch einige Reparaturen anstehen ehe dieser den Tüv besteht.
Allenfalls währe es besser das Fahrzeug wieder hinzustellen und die Stadt zu informieren zwecks Umweltverschmutzung durch austretendes Motor und Getriebeöl,eine Entsorgung währe demnach teurer als der Wert des Fahrzeuges lt. Kaufvertrag wobei dann Ehemann und Ehefrau die Entsorgungsgebühr zur hälfte tragen müßten.
Das worauf ich hinaus möchte der Ehemann also Verkäufer hat ein Schreiben von dem VorVerkäufer in der Hand wo bestätigt wird das das Fahrzeug an Herrn.......... veräußert wurde,Halter und Besitzer war nur der Ehemann.
Fahrzeug wurde von einem Bekannten gekauft,jedoch währe eine Entsorgungsgebühr in der Tat höher als alles andere,dieses Argument sollte man dann einmal der Gegenseite vortragen.
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Red-Benz
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Verfasst am: 27.11.2010 - 22:22 / Post Nr. 35896 |
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Die Rechtsgrundlage bleibt immer die gleiche, egal welchen Wert die Sache hat !
Entsorgungskosten gegen den Wert zu stellen ist unrealistisch, der Wert einer Sache ergibt sich aus dem was jemand bereit ist dafür zu geben.
Bei Fahrzeugen ist oft der Wert im Teileverkauf wesentlich höher als der momentane Gesamtwert der Sache als Ganzes.
Auch bei einem Kaufpreis von nur 50 € kommt zum tragen das der Vertrag ohne Brief nicht erfüllt ist und somit ungültig ist.
Da man selbst die nackte Karosse nicht ohne Entsorgungsnachweis entsorgen darf gehört beim Kauf eines Autos unabdingbar der Fahrzeugbrief dazu, alles andere bewegt sich in der Grauzone.
Gruß
Red Benz
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DJ-Furgy EhrenMitglied
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Verfasst am: 27.11.2010 - 23:21 / Post Nr. 35900 |
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das du überhaupt ein Auto kaufst ohne die Fahrzeugpapiere ist ja schon ziemlich hart..ich würde nie ein Auto kaufen, wenn ich nicht beim Kauf die Papiere bekomme...
Mlg Furgy
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Asrael
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Verfasst am: 28.11.2010 - 01:57 / Post Nr. 35906 |
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Der Verkäufer ist ein guter Freund von mir und Freunde sollte man in Ehren halten und nicht einfach in Stich lassen.
In diversen Rechtsforen habe ich gelesen das einzig und allein der Eigentümer eines Fahrzeuges ist welcher auch im Kaufvertrag drinsteht.
1. Überlegung
Wenn man genau überlegt auch logisch denn dann würde es den Autodieben leicht ergehen brechen ins Autohaus ein kassieren die Briefe und nach einer Woche fordern diese die Fahrzeuge vom Händler.
2. Überlegung der Eintrag in einem KFZ Brief erklärt niemanden zum Rechtmäßigen Eigentümer eines Fahrzeuges,denn dann währe es mit den Leasingfahrzeugen fatal welche als Fahrzeughalter einer Mietwagengesellschaft eingetragen sind.
Den Kaufvertrag den mein Kumpel noch besitzt bestätigt das er das Fahrzeug damals gekauft hat,weswegen man ja davon ausgehen kann das dieser doch rechtmäßiger Besitzer war.
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Red-Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 03:37 / Post Nr. 35907 |
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Geile Logik !!
Wenn in einem Autohaus Fahrzeugbriefe gestohlen werden können dann hätten die schon mehr als fahrlässig gehandelt. Fahrzeugbriefe müssen minimum in einem Tresor gelagert werden und befinden sich in der Regel nicht mal im Autohaus...........
Wenn der mit dem Kaufvertrag der Eigentümer wäre hätte ich locker 1000 Autos, ich schreibe mir dann selbst Kaufverträge und klage dann die Autos ein oder was ??
Für solche Fragen gibt es Gesetzesbücher und darin ist sowas EINDEUTIG beschrieben, nicht umsonst gibt es den Passus das KFZ Briefe Diebstahl-sicher zu verwahren sind weil es eben so ist das wer den Brief hat auch der Eigentümer ist und daran ändert kein Kaufvertrag etwas, sonst könnte ja Jeder das Auto seines Nachbarn oder gleich die Autos der ganzen Straße verkaufen.
Da nicht zwangsweise der letzte eingetragene Halter des Fahrzeugs im Kaufvertrag als Verkäufer steht was bei jedem Verkauf über Händler der Fall ist regelt der Kaufvertrag ohne Übergabe des Briefes auch nicht die Besitzverhältnisse, erst der Besitz beider Dokumente besiegelt die Eigentumsverhältnisse und da wiederum nicht jedes Auto per Vertrag veräußert wird regelt es dann der Besitz des Briefes. Der Kaufvertrag alleine ist so viel wert wie Toilettenpapier................
Eingetragene Halter in einem Fahrzeugbrief regeln überhaupt keine Besitzverhältnisse was sich schon von selbst erklärt, sonst könnte ja immer der Ersteingetragene das Auto zurück fordern............
Bei einem Mietwagen bekommst du den Brief garantiert nicht in die Finger und rate mal warum ?
In so genannten RECHTSFOREN habe ich schon verdammt viel Müll gelesen aber nur sehr selten etwas was sich auch mit den tatsächlichen Gesetzen deckt.................
Ob es dir nun gefällt oder nicht, wer den Brief hat der hat die Macht !
Hier mal ein schönes Beispiel
| Zitat: |
Urteil: Fahrzeugbrief bleibt entscheidend
Ein Händler kann ein Fahrzeug nur dann verkaufen, wenn er im Besitz des Kfz-Briefes ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 184/05) hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen. Wenn der Verkäufer eines Gebrauchten den Kfz-Brief bis zur vollständigen Zahlung behält, gebe er damit auch ohne ausdrücklichen Hinweis zu verstehen, dass das Eigentum erst nach Zahlung des vollständigen Kaufpreises auf den Käufer übergehen soll. Im vorliegenden Fall hatte ein Privatmann sein Fahrzeug an ein Autohaus verkauft und den Wagen, nicht aber den dazugehörigen Kfz-Brief übergeben. Über einen Eigentumsvorbehalt des privaten Verkäufers hatten die beiden nicht gesprochen. Obwohl das Fahrzeug noch nicht bezahlt war, veräußerte der Autohändler den Gebrauchten weiter an einen Kunden. Der Kfz-Brief sollte laut Vertrag per Einschreiben nachgeschickt werden. Dazu kam es allerdings nicht, da der Verkäufer auf einmal wieder die Herausgabe des Fahrzeugs forderte. Der private Käufer wiederum forderte im Wege der Widerklage den Kfz-Brief. Das Gericht ging davon aus, dass der private Verkäufer weiter Eigentümer des Fahrzeugs war. Der Händler habe die Einbehaltung des Fahrzeugbriefes nur so verstehen können, dass der Verkäufer ihm das Fahrzeug bis zur vollständigen Zahlung unter Eigentumsvorbehalt übergibt. Das gelte auch, wenn darüber nicht ausdrücklich gesprochen worden ist. Der Kaufinteressent hätte sich den Kraftfahrzeugbrief zumindest vorlegen lassen müssen, um die Berechtigung des Anbieters überprüfen zu können. (ng) |
Gruß
Red Benz
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Asrael
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Verfasst am: 28.11.2010 - 10:28 / Post Nr. 35910 |
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Das Beispiel ist echt gut und ich werde trotzalledem versuchen etwas zu drehen-auch wenn ich mich in einer Grauzone befinde.
Das mit den Kaufverträgen fälschen,könnte man dann ja ergo auch mit einen KFZ Brief genauso machen.
Letztendlich macht es überhaupt keinen Sinn ein Kraftfahrzeug 2 Jahre abgemeldet und defekt auf seinem Haus und Grund abzustellen,
rechtlich hat die Rechtsanwältin dann zwar recht das ich mich an den Verkäufer wenden muß-allerdings hat dieser den KFZ Brief ja nicht.
Ich werde mir mal eine Rechtsberatung beim Anwalt holen schließlich bin ich ja Rechtschutzversichert,und dann schauen wir mal was geht und was nicht
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Red-Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 13:33 / Post Nr. 35911 |
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Wiso Kaufvertrag FÄLSCHEN ??
Ich brauche keinen zu fälschen, ich unterschreibe mit meinem Namen und das ist dann das Original, Kaufvertrag fälschen wäre wenn ich mit Namen eines anderen Unterschreibe........... Ein Auto verkaufen darf JEDER ob er nun im Brief steht oder nicht !
Einen Kaufvertrag fälschen könnte JEDER allein schon auf Grund der Tatsache das JEDER Schreibpapier und Kugelschreiber kaufen kann, bei einem KFZ Brief müsstest du erstmal das Papier herstellen und dann noch über geeignete Druckmittel verfügen um ihn drucken zu können, zudem musst du noch Amtssiegel produzieren und Unterschriften fälschen.
Rechtlich hat dein Kumpel sich strafbar gemacht indem er einen Kaufvertrag ausstellt für eine Sache über die er nicht die absolute Gewalt besitzt, er kann ja nicht behaupten das er nicht gewusst hätte das er den Brief nicht besitzt und genau da liegt der Rechts-relevante Punkt.
Bei Fahrzeugen wird unterschieden zwischen Halter ( Der auf den das Auto zugelassen ist ) und Besitzer ( der der den Brief besitzt und oder den Kaufvertrag unterschrieben hat), deine Unterschrift im Kaufvertrag macht dich trotzdem nicht zum Besitzer weil ja der ganze Vertrag ohne Übergabe oder Vorlage des Briefes schon illegal war...............
Das von mir in dem Thema erbrachte Beispiel habe nicht ich mir ausgedacht sondern es ist ein tatsächlich so ergangenes Gerichtsurteil vom Bundesgerichtshof mit Aktenzeichen (Az. VIII ZR 184/05), es ist also ein referenz Urteil.
Die Frau weiter zu belästigen bringt dich mit absoluter Sicherheit keinen Schritt weiter denn SIE ist im Recht, Die Eigentumsklärung kann nicht auf Dritte übertragen werden und so mit bist nicht du sondern der noch Ehemann in der Verpflichtung !
Ein Auto für 50 € zu verkaufen besagt nichts über den tatsächlichen Wert und im Scheidungsfall fängt da das Problem an, er verramscht ihr oder das gemeinsame Kapital was als solches schon illegal ist, sie hätte das Recht das Auto taxieren zu lassen und genau das Recht versucht man ihr zu nehmen. Scheidungsrecht ist ein sehr komplexes Thema für sich !
Sicher kannst du dir eine Rechtsberatung holen was aber an gültigen Gesetzen nichts ändern wird !
Gruß
Red Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 14:00 / Post Nr. 35912 |
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| Zitat: Red-Benz hat Folgendes geschrieben: |
Geile Logik !!
Bei einem Mietwagen bekommst du den Brief garantiert nicht in die Finger und rate mal warum
Red Benz |
Da muss ich dir leider wiedersprechen...den Fahrzeugbrief habe ich bisher immer beim Fahrzeug mieten mitbekommen. Ist ja auch Pflicht, den dabei zu haben...oder was machst wenn es heißt...rechts anhalten...Führerschein und Fahrzeugpapiere???
Mlg Furgy
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Red-Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 14:03 / Post Nr. 35913 |
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| Zitat: DJ-Furgy hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: Red-Benz hat Folgendes geschrieben: |
Geile Logik !!
Bei einem Mietwagen bekommst du den Brief garantiert nicht in die Finger und rate mal warum
Red Benz |
Da muss ich dir leider wiedersprechen...den Fahrzeugbrief habe ich bisher immer beim Fahrzeug mieten mitbekommen. Ist ja auch Pflicht, den dabei zu haben...oder was machst wenn es heißt...rechts anhalten...Führerschein und Fahrzeugpapiere???
Mlg Furgy |
Bist du sicher das du den Brief bekommst und nicht eher den Fahrzeugschein ??
Gruß
Red Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 14:43 / Post Nr. 35914 |
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Man man man, Furgy warst du auch schon mal in der Fahrschule?
Und wie groß ist eigentlich deine Brieftasche das da ein Fahrzeugbrief rein passt?
Also ich habe immer nur den Schein mit, den Fahrzeugschein wie er früher hieß!
Gruß Hajo!
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Asrael
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Verfasst am: 28.11.2010 - 21:48 / Post Nr. 35919 |
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| Zitat: Red-Benz hat Folgendes geschrieben: |
Wiso Kaufvertrag FÄLSCHEN ??
Ich brauche keinen zu fälschen, ich unterschreibe mit meinem Namen und das ist dann das Original, Kaufvertrag fälschen wäre wenn ich mit Namen eines anderen Unterschreibe........... Ein Auto verkaufen darf JEDER ob er nun im Brief steht oder nicht !
Red Benz |
Genau das meine ich in meinen Kaufvertrag ist der Verkäufer mit Personalausweis und Unterschrift mit angegeben,natürlich muß auch der neue Käufer den Kaufvertrag unterschreiben.
So habe ich es bisher immer gehandhabt.
Mal sehen was die Rechtsberatung hergibt da es ja eine Bestätigung des Vorverkäufers gibt in welcher steht das er das Fahrzeug meinem Kumpel verkauft hat,der Kontakt zum VorVerkäufer ist noch vorhanden,war also auch aus dem Freundeskreis gekauft.
Dieser würde ggf. sogar mündlich vorm Gericht aussagen,womit die Eigentumsverhältnisse eindeutig geklärt sein sollten.
Wenn Sie das Fahrzeug taxieren lassen würde dann würde das auf einem Totalschaden hinauslaufen,seit 2 Jahre abgemeldet und nie wieder Tüv gesehen,Unfallschaden vorne links alle Reifen porös und überaltert,Stoßdämpfer sowas von fertig das man denkt man ist mit der Arche Noah auf Seegang.Zudem noch mit Zucker im Tank,sowie einer defekten Kühlwasserpumpe werden wohl auch sämtliche Bremsschläuche Klötze und Bremsscheiben total fertig sein.
Wie dem auch sei falls Sie den Brief nicht rausrückt dann werden wir das Fahrzeug ihr wieder vor die Türe stellen und die Umweltbehörde informieren,wobei Sie dann die Entsorgungskosten sowie die Kosten für Umweltverschmutzung tragen muß-denn Sie hat ja den Brief also ist es Ihr Eigentum.
Auch nicht ganz fair,aber Sie hat es mit Ihr benehmen verdient.
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Red-Benz
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Verfasst am: 28.11.2010 - 22:51 / Post Nr. 35921 |
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Es ist völlig wurscht ob nun mit Daten vom Personalausweis und 50 Unterschriften oder Stempel vom Papst, der Kaufvertrag ist und bleibt ungültig da der vermeindliche Verkäufer ja nicht der Eigentümer ist und gar keinen Vertrag hätte machen dürfen...............
Ihr das Auto vor die Tür zu stellen wird außer für dich für niemanden teuer da bei Umweltverschmutzung das Verursacherprinzip zum tragen kommt, wenn du das Auto ohne ihre Zustimmung und Wissen da abstellst bist auch du haftbar für alle Schäden sofern sie per Zeugen belegen kann das nicht sie das Auto da abgestellt hat und das dürfte leicht sein das zu belegen !
Wer wem wann was per Vertrag verkauft hat besagt lediglich das das Auto mal gehandelt wurde aber nicht im Ansatz wer der momentane Besitzer ist.
Von Gerichtsseite würde es garantiert zu keinem Prozess kommen weil ein Richter dazu erstmal bestehendes Recht anzweifeln müsste, vor beendigung der Scheidungsklage würde schon mal garnichts passieren weil erst da die Besitzverhältnisse resultierend der Ehe geklärt werden könnten.
Ob das Auto einen Wert und wenn ja welchen hat spielt leider in dem Fall keine Rolle da sie lediglich den Verkaufspreis von 50 € anzweifeln muss um das Auto in rechtliche Schwebe zu bringen.
In einer Ehe oder besser gesagt im Scheidungsfall kommen alle Wertgüter rechnerisch in einen Topf und jeder Partei gehört die Hälfte da von ( bei Autos völlig egal auf wen sie zugelassen sind oder auf wessen Namen der Kaufvertrag läuft ) betroffen von dieser Regelung ist immer der so genannte Zugewinn ( alles was während der Ehe angeschafft wurde ) und nicht der in die Ehe eingebrachte Teil ( was jeder vor der Ehe besessen hat ).
Beispiel
Hatte ich vor der Eheschließung einen PKW im Wert von 5000 € und kaufe mir dann während der Ehe einen neuen ( gebrauchten ) im gleichen Wert fällt dieser nicht in den Zugewinn weil das eine Erneuerung ist und keine Grundanschaffung, somit würde dieser im Falle der Scheidung von vorn herein aus der Gesamtrechnung rausfallen.
Für diese Regelung wiederum gibt es eine Zeitklausel die bei langjähriger Ehe hinfällig würde und da wieder alles in einen Topf fällt.
Im Falle deines Kumpels gibt es keine Rechtstrennung zwischen Werteveräußerung und Scheidung außer sie hätten einen Ehevertrag der das unabhängig des Scheidungsverfahrens regeln würde...........
Die Kopf durch die Wand Technik bringt höchstens dir Kopfschmerzen kann aber nie die Frau treffen !!
Gruß
Red Benz
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Asrael
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Verfasst am: 28.11.2010 - 23:12 / Post Nr. 35923 |
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Moment ich meinte den Kaufvertrag vom Vor Vorbesitzer also den wo mein Kumpel das Fahrzeug gekauft hat-in diesem wird nur mein Kumpel als Vertragspartner Käufer angegeben und nicht die Ehefrau.
Also ist mein Kumpel alleiniger Besitzer des KFZ-die Frau hat das KFZ nur gefahren ohne Rücksicht auf verluste angemeldet und Versichert nur auf seinem Namen.
Wenn ich jetzt vom Kauf zurück trete muß das Fahrzeug ja auch wieder von meinem angemieteten Stellplatz verschwinden und das ist alleine das Problem (wenn man es so sieht Eigentümer ist die Person die den Brief hat) dann darf diese dafür sorgen das das Fahrzeug von meinem Parkplatz/Grundstück aber schleunigst verschwindet.
Wenn Sie darauf pochen möchte das das Fahrzeug Ihr gehört bitteschön dann aber muß sie auch die Kosten für den wegtransport zahlen.
Verursacherin der Umweltverschmutzung ist Sie dann ja,da Sie den Brief in den Händen hält und alles dagegen tut das man den Ölverlust stoppen kann,denn für eine Anmeldung benötigt man den Brief und die Anmeldung benötigt man damit man mit den KFZ in die Werkstatt fahren kann um es ggf. reparieren zu lassen.
Wenn dann würde ich das Fahzeug mit Rücksprache meines Kumpels wieder auf seinem Grundstück abstellen.
Sie wohnt seit 2 Jahren Mietfrei im Haus und er im Keller aber ihm gehört das Haus sowie das Grundstück zumindest zur hälfte.
Wenn ich ein KFZ bei ebay kaufe habe ich ja auch eine Art Kaufvertrag nach Zahlung wird dann die Ware übergeben und/oder verschickt,trotzalledem bin ich Eigentümer der gekauften Ware,worauf man dann auch gesetzlichen Anspruch hat.
Beispiel Du ersteigerst einen 550er AMG für schlappe 20tsd Euro (Wert des Fahrzeuges locker 50tsd Euro),da das Fahrzeug aber einen viel höheren Wert hat denkt sich der Verkäufer ach was das war ein versuch Wert einen Gewinn zu erzielen.
Ich melde mich einfach nicht mehr beim Käufer,du bist natürlich verärgert weil du ein Geschäft abgeschlossen hast,wo du hättest gut Gewinn erzielen können.
Was machst du du Klagst die Ware ein,weil es ja einen Kaufvertrag gibt worauf du nicht verzichten möchtest.
Zuletzt bearbeitet von Asrael am 28.11.2010 - 23:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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